DAS LIGHT FOR SIGHT-PROTOKOLL

Obwohl die allgemeinen Züge des Cross-Linking der Hornhaut in Kindern und Jugendlichen sich nicht wesentlich vom Cross-Linking im Erwachsenenalter unterscheiden, gibt es dennoch einige fundamentale Unterschiede, welche bei jungen Patienten bis zum 20. Lebensjahr berücksichtigt werden müssen:

  • Es wird immer noch kontrovers diskutiert, ob eine Cross-Linking-Behandlung, welche beschleunigt erfolgt, genau so effektiv ist wie das sogenannten Dresden-Protokoll (3 mW/cm2 für 30 min, kontinuierliches Licht, Epi-off). Daher sollte bei Kindern und Jugendlichen, wann immer möglich, das Dresden-Protokoll benutzt werden, da es am besten dokumentiert ist.
  • Bei Patienten mit schlechter oder fehlender Compliance ist das Risiko für eine schwere Hornhautinfektion nach der Chirurgie deutlich erhöht. Daher haben wir das Light for Sight-Protokoll entwickelt.

Normale Compliance

  • Epi-off-Prozedur
  • Lokalanästhesie
  • Wann immer möglich, langsam bestrahlen (30‘)

Reduced compliance

  • Epi-on-Prozedur
  • Lokalanästhesie
  • Wann immer möglich, langsam bestrahlen (30‘)

No compliance

  • Epi-on-Prozedur
  • Vollnarkose
  • Wann immer möglich, langsam bestrahlen (30‘)

Warum Epi-on bei Patienten mit reduzierter oder fehlender Compliance?

  • Weil in diesem Typ von Patienten das Risiko einer schweren postoperativen Infektion, z.B. durch exzessives Augenreiben, sehr hoch ist.

  • Obwohl neuere Studien zeigen, dass die Effektivität eines Epi-on Cross-Linking reduziert ist und ca. 70% beträgt (verglichen mit den 95% bei Epi-off), glauben wir, dass in diesen Spezialfällen eine Epi-on-Prozedur gerechtfertigt ist, da der Arzt hier bewusst die tiefere Effektivität in Kauf nimmt, um das Risiko von schweren postoperativen Infektionen einzudämmen.